« Zurück

FFP2-Maskenpflicht ab 18.01.2021

Liebe Eltern, Jugendliche und junge Erwachsene,

ab dem 18.01.2021 gilt in Bayern die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske im Einzelhandel sowie im öffentlichen Nahverkehr. Diese gilt für Jugendliche ab einem Alter von 15 Jahren.

Auch wir an der Beratungsstelle tragen während einer Präsenzberatung vor Ort eine FFP2-Maske. Damit wollen wir Ihnen/Euch und auch uns den größtmöglichen Schutz vor einer möglichen Ansteckung mit dem Coronaviruns bieten.

Wir bitten darum, dass auch Sie Ihre/Eure FFP2-Maske bei uns an der Beratungsstelle nutzen.

Vielen Dank für Ihre/Eure Unterstützung und das Verständnis.

Iht Team der Beratungsstelle