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FFP2-Maskenpflicht ab 18.01.2021
Liebe Eltern, Jugendliche und junge Erwachsene,
ab dem 18.01.2021 gilt in Bayern die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske im Einzelhandel sowie im öffentlichen Nahverkehr. Diese gilt für Jugendliche ab einem Alter von 15 Jahren.
Auch wir an der Beratungsstelle tragen während einer Präsenzberatung vor Ort eine FFP2-Maske. Damit wollen wir Ihnen/Euch und auch uns den größtmöglichen Schutz vor einer möglichen Ansteckung mit dem Coronaviruns bieten.
Wir bitten darum, dass auch Sie Ihre/Eure FFP2-Maske bei uns an der Beratungsstelle nutzen.
Vielen Dank für Ihre/Eure Unterstützung und das Verständnis.
Iht Team der Beratungsstelle